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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 1 KR 477/12   

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https://dejure.org/2013,32559
LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 1 KR 477/12 (https://dejure.org/2013,32559)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.10.2013 - L 1 KR 477/12 (https://dejure.org/2013,32559)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - L 1 KR 477/12 (https://dejure.org/2013,32559)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 1 KR 477/12
    Die Ergänzung einer - gemessen an den gesetzlichen Regelungen der Versicherungspflicht - bisher unvollständigen isolierten Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung durch einen weiteren Bescheid, mit dem das Bestehen von Versicherungspflicht für einen bestimmten Zeitraum festgestellt wird, gehört zu den in § 96 SGG geregelten Fällen der nachträglichen Ergänzung eines Ausgangsbescheides (Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (Urteile des BSG vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - und vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 1 KR 477/12
    Das stünde indessen im Widerspruch zu dem Grundsatz, dass das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bereits bei Aufnahme der Tätigkeit und damit im Voraus feststehen muss (Urteil vom BSG vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 1 KR 477/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (Urteile des BSG vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - und vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 1 KR 477/12
    Das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers reduziert sich insoweit zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess (Urteil des BSG vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 12/05 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 8 R 398/17

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer genehmigten

    Der erkennende Senat hat sich dieser Beurteilung angeschlossen (Senat, Beschluss v. 5.3.2018, L 8 B 41/17 B ER, Rdnr. 4), die ebenso auf Stiftungen gem. §§ 80 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als juristische Personen des Privatrechts Anwendung findet (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.10.2013, L 1 KR 477/12, juris).
  • LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 1 KR 92/10

    Krankenversicherung - Beschäftigung; Sozialversicherungspflicht;

    Auch kann er nicht verhindern, dass der Stiftungsrat, der zudem nach § 9 Abs. 1 der Satzung zuständig für Grundsatzentscheidungen ist, weitere Maßnahmen seiner Zustimmung unterwirft (vgl. hierzu auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Oktober 2013 - L 1 KR 477/12 - juris Rn. 33f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 1425/14

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Zum Vorstandsmitglied einer eingetragenen Genossenschaft hat das BSG unter Verweis auf frühere Entscheidungen ausgeführt, dass zwar die Wahrnehmung von Funktionen eines gesetzlichen Vertreters möglicherweise noch keine abhängige Arbeit sei; anders liege der Fall jedoch, wenn das Vorstandsmitglied zugleich laufende Verwaltungsgeschäfte der Genossenschaft führe und dafür gleichbleibende Bezüge erhalte (BSG, Urteil vom 21. Februar 1990 - 12 RK 47/87 -, juris Rn. 12 m.w.N.; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. September 2012 - L 1 KR 185/10 - juris Rn. 31 zur Genossenschaft und Urteil vom 25. Oktober 2013 - L 1 KR 477/12 - juris Rn. 37 zur Stiftung des bürgerlichen Rechts).
  • BSG, 03.04.2015 - B 12 KR 104/13 B

    Gesetzliche Versicherungspflicht

    L 1 KR 477/12 (LSG Berlin-Brandenburg).
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